Verhalten bei Unwetter - Allgemeine Hinweise
Überraschend auftretende Unwetter wie Wärmegewitter
oder auch Eisregen im Winter treten oft so plötzlich auf,
dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich
ist. Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen,
bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug
Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden
oder zu mindern. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit
nutzen, die Wetterberichte zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen
zu befolgen.
Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:
Ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien,
netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen,
Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass Sie
ihre Wohnung verlassen müssen.
Extratipp: In der Dokumentensicherung sollte eine Dokumentation
Ihres Eigentums in Form von Fotos o.ä. enthalten sein. Wird
ihr Haus oder Fahrzeug bei einem Unwetter beschädigt, kann
dies für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein.
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Verhalten nach einem Unwetter
Je nach Art des Unwetters sollten Sie danach auf eventuelle Schäden
wie Wassereinbruch oder Glasbruch etc. kontrollieren.
Nehmen Sie Elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn Sie sicher
sind, dass diese nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen
sind.
Wurde jemand verletzt, so leisten Sie erste Hilfe und lösen
Sie den Notruf aus.
Ist das Gebäude beschädigt, so verlassen Sie es sicherheitshalber
und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben
wurde,
Wenn nach einem Sturm das Dach beschädigt wurde und z.B. Dachpfannen
lose sind und herabzustürzen drohen, so halten Sie sich bitte
aus dem Sturzbereich fern, er beträgt normalerweise ein Drittel
der Hohe von Erdgleiche zur Regentraufe. Verständigen Sie die
Feuerwehr, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung
erfolgt.
Zusatztipp:
Wenn Sie Haus- oder Nutztiere haben, bedenken Sie bitte, dass die
Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können.
Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände
dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden
Bereich nicht verlassen können. |
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